Der Rat der Künste und der VdDK*1844 verfolgen mit Sorge die Umstellung der Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW auf Bundesmittel.
Die Soforthilfe, die vom NRW-Wirtschaftsministerium organisiert wird, will Betriebe am Leben erhalten und ausfallende Betriebsmittel kompensieren. Künstler und Künstlerinnen sind mit adressiert, denn auch sie müssen ihre Lebenshaltungskosten weiter bestreiten können, während die Aufträge, Ausstellungen, Verkäufe und Engagements ausbleiben.
Die ursprüngliche NRW Soforthilfe bot an, sich aus dem Erwirtschafteten selbst ein Gehalt zu zahlen. Das Gehalt ist eine betriebliche Ausgabe. Das Programm half den nordrhein-westfälischen Künstlerinnen und Künstlern mit dieser schnellen und unbürokratischen Unterstützung.
Seit dem 1. April ist das vorbei. Die Bundesauflagen erkennen die von Soloselbständigen an sich selbst gezahlten Gehälter nicht an. Ohne die Soforthilfe des Kulturministeriums und ohne Partizipation an der „NRW Soforthilfe 2020“ sind die Künstlerinnen und Künstler nun auf die Jobcenter und die Grundsicherung angewiesen.
Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart wollen diese bisherigen Regelungen der „NRW Soforthilfe 2020“ aufrechterhalten und verhandeln nun mit dem Bund, Lebenshaltungskosten als betriebliche Ausgaben der Soloselbständigen anerkennen zu lassen. Das stößt aber auf Widerstand des Bundes und anderer Länder.
Um die Umsatzeinbußen auszugleichen und den Lebensunterhalt von Künstlerinnen und Künstlern zu sichern, sollen sie neben den bisherigen Zuschüssen maximal drei Monate lang eine Pauschalhilfe von bis zu 1.000 Euro im Monat erhalten. Voraussetzung wären Umsatzeinbrüche von mehr als 50 Prozent. Das geht laut F.A.Z. vom Donnerstag, 9.4.2020 aus einem Schreiben der Landeswirtschaftsminister-Konferenz an die Bundesregierung hervor.
Hinzu kommt, dass die Mittel des Soforthilfeprogramms der Bezirksregierung, mit denen für jede nachgewiesene ausgefallene Veranstaltung pauschal € 300 bis zu der im Programm vorgesehenen Grenze von 2.000 Euro pro Person gezahlt wurden , erschöpft sind. Der hierfür vorgesehene Etat von 5 Mio. Euro insgesamt war für die Menge von 17.000 Künstlerinnen und Künstlern bei weitem zu niedrig angesetzt. Der Etat sollte entsprechend der Anzahl der eingegangenen Anträge erhöht werden.
Der Rat der Künste und der VdDK*1844 unterstützen das Kultur- und Wirtschaftsministerium bei ihren Bemühungen, die Lebenshaltungskosten als betriebliche Ausgaben anerkennen zu lassen. Alternativ könnte eine Art Kurzarbeitergeld, berechnet auf Grundlage der Angaben bei der Künstlersozialkasse, ausgezahlt werden.
Des Weiteren fordern der Rat der Künste und der VdDK*1844 die Stadt Düsseldorf auf, die Künstlerinnen und Künstler pragmatisch zu unterstützen, indem sie im Kulturamt kurzfristig eine telefonische Beratungsstelle zur Antragshilfe einrichtet.
Mit der Bitte um Berichterstattung und freundlichen Grüßen,
Für den VdDK *1844 Michael Kortländer, 1. Vorsitzender ,Edith Oellers, 2. Vorsitzende
Für den Rat der Künste Düsseldorf Corina Gertz, Sprecherin, Prof. Dr. Stefan Schweizer, Sprecher