Selbstverständnis und Funktion
Der Rat ist die unabhängige und gewählte Interessenvertretung der Kulturschaffenden in Düsseldorf. Bei ihnen handelt es sich um Verantwortliche und Mitarbeiter*innen der im Kulturbereich aktiv tätigen Kultureinrichtungen, künstlerisch tätigen Institutionen, Gruppen, freien Formationen, Unternehmen der Kulturwirtschaft sowie um Einzelpersonen. Der Rat vertritt seine Interessen gegenüber der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Land NRW sowie dem Bund.
Der Rat tritt für eine offene Gesellschaft und Stadtgesellschaft ein. Er versteht die kulturelle Arbeit auch als einen integralen Bestandteil der Vermittlung und des Austauschs über soziale und andere Grenzen hinaus, die das Hinterfragen eigener und die Erfahrung anderer Positionen und Lebensentwürfe ermöglicht.
Die Mitglieder des Rats agieren kollegial und im Interesse der Gemeinschaft und verpflichten sich dem Eigenwert von Kunst und Kultur jenseits von kommerziellen oder sonstigen Verwertungsinteressen.
Entsprechend der fundamentalen Funktion von Kultur für eine Stadt tritt der Rat der Künste Düsseldorf für die Stärkung der Kultur ein. Er öffnet einen vertrauensvollen Dialograum zwischen Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen, Politik, Verwaltung und Bürger*innen. Der Rat verfolgt eine Qualifizierung des gemeinschaftlichen spartenübergreifenden Dialogs unter den verschiedenen Akteuren und mit den Bürgern. Er berät bei kulturpolitischen Entscheidungen, begleitet konstruktiv die Kulturentwicklung und gibt Impulse für zukünftige Entwicklungen im Interesse der Kultur in der Stadt und der in ihr lebenden Menschen.
Gremien
Alle drei Jahre wählt die Vollversammlung aller Kulturschaffenden in Düsseldorf die Ratsmitglieder. Die Vollversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Sie gibt dem Rat eine Verfassung; sie kann Vorschläge zu Arbeitsvorhaben des Rates machen und Arbeitsgruppen und Fachtagungen initiieren.
Der Rat der gewählten Mitglieder (Rat der Künste) besteht aus zwölf gewählten Mitgliedern als Vertreterinnen der gesamten kulturellen Landschaft Düsseldorfs. Hinzu kommen maximal vier vom Rat zu berufende Mitglieder, die wegen ihrer spezifischen fachlichen Expertise zur Mitarbeit eingeladen werden. Aus dem Rat der maximal 16 Mitglieder werden zweioSprecherinnen gewählt. Die Mitglieder des Rats der Künste üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Kategorien für die Kandidatenaufstellung:
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Kommunale Einrichtungen (je 2 Kandidat*innen) | |
Einrichtungen des Landes und Beteiligungsgesellschaften (je 2 Kandidat*innen) | |
Institutionell durch das Kulturamt der Landes- hauptstadt geförderte Einrichtungen in freier Trägerschaft (je 2 Kandidat*innen) | |
Freie Projekte, Festivals, Off-Räume und Vereine (je 2 Kandidat*innen) | |
Interessenvertretungen der freien Künstler*innen, Künstlergruppen und Einzelpersonen (je 2 Kandidat*innen) | |
Kulturwirtschaft/Kreativwirtschaft (je 2 Kandidat*innen) | |
maximal vier vom Rat zur Mitarbeit eingeladene Fachexpert*innen; kooptierte Mitglieder |
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